Winterdienst / Streudienst

Winterdienst

 

 

Wann und wie oft geräumt werden muss, hängt von der Wetterlage ab. Vorgeschrieben ist: bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonntags und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut werden. Kommt es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen, und zwar bis 21 Uhr.

 

Dabei dürfen in Stuttgart weder Salze noch andere auftauende Stoffe verwendet werden (Satzung über das Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege in Stuttgart). Salz schadet Pflanzen und dem Grundwasser, Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußwegbeläge, Metall und Beton an und lässt die Blätter der Bäume im Sommer braun werden. (Quelle Web-Site Stadt Stuttgart)

 

 

Wir leisten für Sie Schneeräum- und Streudienst auf

 

 

 

 

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